Mittels Rufanlagen (Lichtruf-, Schwesternruf-, Personenruf-, Patientenrufanlagen) kann der Patient Pflegepersonal herbeirufen. Nach DIN VDE 0834-1
dürfen diese nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instandgehalten werden. Zum Einsatz kommen Rufanlagen in:
- Krankenhäusern und Kliniken
- Pflegeheimen und Pflegestationen
- Alten- und Seniorenwohnheimen
- Öffentlich zugänglichen Behinderten-WCs
- Psychiatrischen und forensischen Einrichtungen
- Justizvollzugsanstalten (JVA)